Warnung vor dem Betreten von Eisflächen

Eisflächen nicht betreten! EINBRUCHGEFAHR! (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Eisflächen nicht betreten! EINBRUCHGEFAHR!

Mit der anhaltenden Kälte frieren Stück für Stück sowohl stehende als auch fließende Gewässer zu. Auch wenn diese verlockend sein mögen, so gibt es keine Garantie für eine ausreichende Tragfähigkeit - es besteht die Gefahr des Einbruchs!

Innerhalb weniger Minuten ⏱️ im kalten Wasser erschlaffen die Muskeln und der Körper erlahmt - die Person geht unter.

Sensibilisieren Sie Ihre Schützlinge zu diesem wichtigen Thema, denn gerade Kinder lassen sich durch unterschiedliche Faktoren zu unvorsichtigem Verhalten verleiten.

So verhalten Sie sich als betroffene Person ? richtig:⬇️

▶️Bewahren Sie Ruhe!

▶️Versuchen Sie sich am Eis festzuhalten oder herauf zu ziehen.

▶️Schlagen Sie sich bei Eisbruch mit Fäusten oder Ellenbogen den Weg zum Ufer frei.

Sollten Sie als außenstehende Person ? einen Unfall wahrnehmen, beachten Sie folgende Punkte:⬇️

▶️Wählen Sie umgehend den Notruf oder veranlassen Sie das Absetzen eines Notrufs. ?️?

▶️Bringen Sie sich nicht selbst in Gefahr! 

▶️Werfen Sie der hilfeersuchenden Person wenn möglich Hilfsmittel mit Auftriebswirkung zu. Hilfreich können vorhandene Rettungsringe sein. 

▶️Verwenden Sie zum Helfen auf dem Eis geeignete Unterlagen wie beispielsweise Leitern oder Bretter, um Ihr Eigengewicht zu verteilen.

▶️Erwärmen Sie die gerettete Person vorsichtig mit Decken oder Ähnlichem.

▶️Reichen Sie ihr wenn möglich warmen Tee - niemals Alkohol.

Beim Absetzen des Notrufes sollten möglichst genaue Ortsangaben gemacht werden. Geben Sie markante Punkte mit an. An fließenden Gewässern kann die Kilometrierung an den Ufern eine wichtige Rolle zum Erreichen des Unglücksortes sein. Einweiser erleichtern zusätzlich die Anfahrt der Rettungskräfte. ??